Allgemeine GeschÄftsbedingungen
- Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Beratungen und Coachings, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
- Berechnungsgrundlagen
Honorare werden nach Tagessätzen abgerechnet. Ein Tagessatz entspricht dabei dem Einsatz von vollen 8 Zeitstunden. Vorbereitungszeiten werden nach Aufwand umgehend nach jeder Veranstaltung in Rechnung gestellt. Honorare für Beratung und Coaching werden in vollen Viertelstunden berechnet, auch bei telefonischem oder elektronischem Einsatz, wenn dieses so mit Ihnen vereinbart wurde. Sollten unsere Projektpartner für Beratungen oder Coachings zu Ihnen kommen, wird die halbe Reisezeit in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach dem letzten geplanten Termin. Bei Coachings anfallende Reisekosten werden auf Basis Bahn 1. Klasse, Flug Business Class nach Beleg bzw. mit einer Kilometerpauschale von 0,50 € abgerechnet. Honorare und Spesen sind umgehend nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar.
- Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch unser Angebot festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Stornierungen
Bei Beratungen und Coachings ist eine Absage bis 5 Werktage vor dem Termin kostenlos; kurzfristigere Absagen werden mit 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Absagen am Werktag vor dem Termin werden mit dem vereinbarten Honorar berechnet.
Workshops und Seminare können bis 3 Wochen vor dem ersten Workshop-Tag kostenlos abgesagt werden; evtl. fällige Hotelstornierungen berechnen wir weiter. Kurzfristigere Absagen sind kostenpflichtig.
- Haftung und Schadensersatz
Die Beratungsleistung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für die gewährte Beratung ist gem. § 675 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Im Übrigen haften wir für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Gesamt-Honorars, höchstens aber bis zu einem Betrag von 20.000 €. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei Projektpartnern haften wir nur für deren sorgfältige Auswahl.
- Urheberrecht
Alle Rechte, auch der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterlagen darf ohne die schriftliche Genehmigung von evolutionen in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Evolutionen
Büro für postheroisches Management GmbH
25.11.2011